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Wichtige Informationen zum Festival: 

1. Müllpfand: 

Am Festivalgelände ist für All Days Festivalbesucher ein Müll & Reinigungspfand von 10 € zu entrichten. Jeder All Days Festivalbesucher erhält für seinen Pfand eine 5 € Pfandmarke & einen Müllsack. Die 5 € Pfandmarke kann am Sonntag, den 8. Juli 2018 von 08:00 - 14:00 Uhr bei den Festival-Toiletten ausgelöst werden.  Pfandauslöse ist nur am 8. Juli in den genannten Zeiten und nur mit gültiger Pfandmarke möglich! 

One Day Festivalgäste entrichten eine 5 Euro Müll & Reinigungspauschale direkt an der Kasse / Bandausgabe. 

Wir bitten alle Festivalbesucher um Verständnis, diese Reinigungspauschale kommt unserem Tatkräftigen Reinigungsteam als auch unserer Fleißigen Klo-Dame zu Gute, welche ständig um ein ordentliches und sauberes Festivalgelände als auch Toiletten bemüht sind. 

2. Caravan 

Das befahren des Caravanplatzes ist nur mit gültigem Caravan Pass möglich. Dieser kann direkt in unserem Online Shop bestellt, als auch vor Ort (je nach Auslastung) an der Kasse gekauft werden. Zuwider abgestellte Fahrzeuge werden zum Kauf dieses Tickets ersucht, bzw bei Zuwiderhandlung vom Festivalgelände entfernt. 

3. Räumung des Campinggeländes 

Die Räumung des Campinggeländes hat bis Sonntag, 8 Juli - 16:00 Uhr zu erfolgen. Zelte / Pavillions & Fahrzeuge, welche sich nach 16:00 Uhr noch am Gelände befinden, werden entsorgt bzw. kostenpflichtig abgeschleppt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für liegengebliebene Wertgegenstände als auch Schadenansprüche, sollte die Räumung nicht bis 16:00 Uhr erfolgt sein. 


Hausordnung Rock den See Festival



Allgemeines

Bei Open Air-Veranstaltungen kann es auf Grund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen. (Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, Zelträumungen.....). Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und durch den Sicherheitsdienst angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten!

Jegliche Art von Gas Kartuschen, Gasflaschen, diverse brennbare Flüssigkeiten sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Campingplatz, Caravanplatz, Kerngelände, etc.) strengstens verboten!

A. Parkplatzordnung

1. Geltungsbereich

Diese Parkplatzordnung gilt für den Parkplatz beim Rock den See Festival. Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Rock den See Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen. Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.

Am Parkplatz gilt die StVO.

2. Verbote

Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken.

Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.

Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.

3. Verantwortlichkeiten

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz.

Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

B. Camping- und Caravanplatzordnung

1. Geltungsbereich

Diese Campingplatzordnung gilt für den Campingplatz beim Rock den See Festival.

Der Campingplatz darf von Besuchern nur mit gültiger Rock den See Eintrittskarte nur während der Öffnungszeit benützt werden. Eventuell bereits vor den Öffnungszeiten ankommende Campingbesucher müssen zusätzliche Gebühren zur Benützung der Stellfläche zahlen. Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennt der Besucher die Campingplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.

Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.

Mit dem Zutritt zum Campinggelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen) einverstanden. Ebenso gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle und einem Körpercheck. (Personen- und Behältnisdurchsuchungen)

2. Verbote

Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen. Die Benützung von Gaskochern und Gasgeräten ist den Besuchern nicht gestattet. Ebenso ist das Mitführen von unnötigen Brandlasten (wie beispielsweise Möbelstücke) verboten.

Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art sind strengstens verboten.

Das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Campingplatz ist den Besuchern verboten.

Das Graben von Löchern ist strengstens verboten.

Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen beweglichen Sachen zu verstellen.

Am Campingplatz herrscht absolutes Fahrverbot mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Lediglich den Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen und den Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes/Veranstalters ist ein Befahren des Campingplatzes gestattet.

Party-/Pagodenzelte dürfen nur so aufgestellt werden, dass das Schlafzelt zumindest zu 50% bedeckt ist. Bei Zuwiderhandeln muss das Zelt abgebaut werden.

Je Caravan oder Wohnwagen ist ein Vorzelt erlaubt, in dem aus Sicherheitsgründen jedoch nicht genächtigt werden darf. Schlafzelte z.B. neben Kombis, etc. sind nicht gestattet.

Fahrzeuge über 11 Meter Länge und 3,5t Gewicht dürfen nicht auf den Campingplatz auffahren.

Es gilt strengstes Glasverbot und Sperrmüllverbot auf dem Campingplatz, auch Bierkisten, Biertische und Bänke und ähnliches sind verboten.

Es ist strengstens verboten Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).

Einrichtungen am Campingplatz, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, dürfen von Besuchern nicht bestiegen werden.

Das Hantieren mit spitzen oder sperrigen Gegenständen am Campingplatz ist den Besuchern nicht gestattet.

Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente ist nicht gestattet.

Es ist den Besuchern nicht gestattet Campingflächen für andere Besucher zu reservieren oder sich Flächen abzustecken, die sie nicht unmittelbar als Zeltplätze benötigen.

Die Mitnahmen von Drogen ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

3. Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.

Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Campingplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Campingplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten, stehen.

Die Campingplatzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Rock den See und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem Rock den See Festival.

Die Missachtung dieser Campingplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Rock den See führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.

C Platzordnung Bühnen-/Kerngelände

1. Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für das Bühnengelände (sog. Kerngelände, inkl. Partybereich) beim Rock den See Festival. Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger Rock den See Eintrittskarte nur während der Öffnungszeit benützt werden. Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen.

Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.

Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und Körpercheck einverstanden. Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen). (Personen- und Behältnisdurchsuchung)

Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.

2. Verbote

Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens verboten: 1. Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten 2. Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und Plastikkanister und Hartverpackungen 3. Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten 4. Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke 5. Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen 6. Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten) 7. Bild- und Tonaufnahmengeräte 8. Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde 9. Die Mitnahme von Drogen 10. Die Mitnahme von Tieren

Weiters ist verboten:

  1. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art

  2. Das Mitnehmen von Speisen

  3. Stagediving und Crowdsurfen

  4. Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen

  5. Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge

  6. Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren)

  7. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten

  8. Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).

  9. Einrichtungen am Campingplatz, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, durch Besucher zu besteigen.

  10. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.

  11. Das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiches

3. Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.

Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung.

Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen.

Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Rock den See und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem Rock den See Festival.

Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Rock den See führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.